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   VG Aachen, 18.01.2007 - 4 K 422/05.A   

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VG Aachen, 18.01.2007 - 4 K 422/05.A (https://dejure.org/2007,29083)
VG Aachen, Entscheidung vom 18.01.2007 - 4 K 422/05.A (https://dejure.org/2007,29083)
VG Aachen, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 4 K 422/05.A (https://dejure.org/2007,29083)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2006 - 9 A 3590/05

    Widerruf des (kleinen) Asyls für irakische Staatsangehörige grundsätzlich

    Auszug aus VG Aachen, 18.01.2007 - 4 K 422/05
    Schutz kann insoweit nach den allgemeinen Bestimmungen des deutschen Ausländerrechts gewährt werden (vgl. namentlich § 60 Abs. 7 Satz 2 und § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG), vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), Urteil vom 4. April 2006 - 9 A 3590/05.A -, mit weiteren Nachweisen.

    Dabei ist der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1997 - 9 C 9.96 -, a. a. O. und vom 24. November 1992 - 9 C 3.92 -, a. a. O.; offen gelassen im Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 - OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O., sodass es darauf ankommt, ob bei der zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für eine Verfolgung sprechenden Umstände größeres Gewicht besitzen und daher gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen.

    Dabei kann dahinstehen, ob spätestens mit der Annahme der Verfassung im November 2005, der Parlamentswahl im Dezember 2005 und der Bildung einer Regierung unter Ministerpräsident al-Malaki im Mai 2006 ein zu politischer Verfolgung fähiges Machtgebilde in dem Sinne entstanden ist, dass es eine gewisse Stabilität aufweist und die Fähigkeit zur Schaffung und Aufrechterhaltung einer übergreifenden Friedensordnung besitzt, vgl. bezüglich der vorherigen Übergangsregierunge OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O., mit weiteren Nachweisen.

    § 60 Abs. 1 AufenthG ist auch unter Beachtung der Qualifikationsrichtlinie in seinem Kerngehalt nicht anders auszulegen als der bisherige § 51 Abs. 1 AuslG, vgl. OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O.; Beschluss vom 18. Mai 2005 - 11 A 533/05.A - mit näherer Begründung.

    § 73 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG trägt vielmehr der psychischen Sondersituation solcher Personen Rechnung, die ein besonders schweres, nachhaltig wirkendes Verfolgungsschicksal erlitten haben und denen es deshalb selbst eine Zeit danach, auch ungeachtet veränderter Verhältnisse, nicht zumutbar ist, in den früheren Verfolgerstaat zurückzukehren, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 - OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O.; Kammerurteile vom 11. August 2005 - 4 K 1219/05 und 4 K 642/05 -.

    Dieses neu eingeführte, mehrstufige Verfahren stellt eine zukunftsbezogene Regelung dar, durch welche in den Fällen ein bindender Auftrag an die Behörde erteilt wird, in denen bei Inkrafttreten der Vorschrift noch keine Aufhebungsentscheidung ergangen war; dementsprechende hat die Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen, spätestens bis zum 1. Januar 2008 zu erfolgen, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 - OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O.; Kammerurteile vom 11. August 2005 - 4 K 1219/05 und 4 K 642/05 -.

    Im übrigen könnte sich der Kläger hierauf auch nicht berufen, weil die Vorschrift kein subjektiv-öffentliches Recht vermittelt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O.; Beschlüsse vom 12. Dezember 2005 - 21 A 4681/05.A - und vom 17. März 2006 - 9 A 854/06.A -.

    Im anderen Fall soll der bloße Zeitablauf von drei Jahren, ohne dass sich Vertrauen des betreffenden Ausländers auf eine Negativprüfung des Bundesamtes stützen könnte, genügen, damit es nur noch nach Ermessen eine Aufhebungsentscheidung treffen können soll, vgl. OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O., Beschluss vom 17. März 2006 - 9 A 854/06.A -.

    Sie wäre hier nämlich eingehalten, weil sie frühestens nach einer Anhörung des Klägers mit einer angemessenen Frist zur Stellungnahme begonnen hat, vgl. BVerwG, Urteile vom 1. November 2005 - 1 C 21.04- und vom 8. Mai 2003 - 1 C 15.02 -, BVerwGE 118, 174; OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O..

    Die Abschiebungsverbote des § 60 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 AufenthG erfordern jeweils eine konkret-individuell drohende Gefahr durch einen Staat oder eine staatsähnliche Organisation, vgl. OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O..

    Auf Grund des Beschlusses der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 19. November 2004 über die tatsächliche Unmöglichkeit der zwangsweisen Rückführung von irakischen Staatsangehörigen kommt nämlich bis auf weiteres eine Abschiebung nicht in Betracht, sodass dieser Personenkreis im Hinblick auf die nordrhein-westfälischen Erlasslage in einer den Anforderungen des § 60 a Abs. 1 AufenthG entsprechenden Weise vor Abschiebung geschützt ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O. und Beschluss vom 27. Juli 2004 - 9 A 3288/02.A - m. w. N.

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG Aachen, 18.01.2007 - 4 K 422/05
    Auf diese Fassung des § 73 AsylVfG ist mangels einer einschlägigen Übergangsregelung abzustellen, weil gemäß § 77 Abs. 1 AsylVfG die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Gerichts maßgeblich ist, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 -.

    Vielmehr ist der Bestand dieser Rechtspositionen von der Fortdauer der das Asylrecht bzw. die Flüchtlingseigenschaft begründenden Umstände, insbesondere der Verfolgungsgefahr, abhängig, vgl. BVerwG, Urteile vom 1. November 2005, a. a. O., und vom 24. November 1992 - 9 C 3.92 -, Buchholz 402.25, § 73 AsylVfG 1992 Nr. 1.

    Dabei ist davon auszugehen, dass die Anerkennungsvoraussetzungen dann nicht mehr vorliegen, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennungsentscheidung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgung auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist, vgl. BVerwG, Urteile vom 1. November 2005, a. a. O. und vom 19. September 2000 - 9 C 12.00 -, BVerwGE 112, 80.

    Schutz kann insoweit nach den allgemeinen Bestimmungen des deutschen Ausländerrechts gewährt werden (vgl. namentlich § 60 Abs. 7 Satz 2 und § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG), vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), Urteil vom 4. April 2006 - 9 A 3590/05.A -, mit weiteren Nachweisen.

    Dabei ist der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1997 - 9 C 9.96 -, a. a. O. und vom 24. November 1992 - 9 C 3.92 -, a. a. O.; offen gelassen im Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 - OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O., sodass es darauf ankommt, ob bei der zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für eine Verfolgung sprechenden Umstände größeres Gewicht besitzen und daher gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen.

    Die Pflicht zum unverzüglichen Widerruf dient nämlich ausschließlich öffentlichen Interessen, sodass ein etwaiger Verstoß hiergegen Rechte des Klägers nicht verletzten würde, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 2005, a. a. O., mit weiteren Nachweisen; Kammerurteile vom 11. August 2005 - 4 K 1219/05 und 4 K 642/05 -.

    § 73 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG trägt vielmehr der psychischen Sondersituation solcher Personen Rechnung, die ein besonders schweres, nachhaltig wirkendes Verfolgungsschicksal erlitten haben und denen es deshalb selbst eine Zeit danach, auch ungeachtet veränderter Verhältnisse, nicht zumutbar ist, in den früheren Verfolgerstaat zurückzukehren, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 - OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O.; Kammerurteile vom 11. August 2005 - 4 K 1219/05 und 4 K 642/05 -.

    Dieses neu eingeführte, mehrstufige Verfahren stellt eine zukunftsbezogene Regelung dar, durch welche in den Fällen ein bindender Auftrag an die Behörde erteilt wird, in denen bei Inkrafttreten der Vorschrift noch keine Aufhebungsentscheidung ergangen war; dementsprechende hat die Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen, spätestens bis zum 1. Januar 2008 zu erfolgen, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 - OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O.; Kammerurteile vom 11. August 2005 - 4 K 1219/05 und 4 K 642/05 -.

    Sie wäre hier nämlich eingehalten, weil sie frühestens nach einer Anhörung des Klägers mit einer angemessenen Frist zur Stellungnahme begonnen hat, vgl. BVerwG, Urteile vom 1. November 2005 - 1 C 21.04- und vom 8. Mai 2003 - 1 C 15.02 -, BVerwGE 118, 174; OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O..

  • VG Leipzig, 15.08.2005 - 4 K 642/05
    Auszug aus VG Aachen, 18.01.2007 - 4 K 422/05
    vgl. Kammerurteile vom 11. August 2005 - 4 K 1219/05 und 4 K 642/05 - und vom 30. November 2006 - 4 K 3387/04.A -.

    Die Pflicht zum unverzüglichen Widerruf dient nämlich ausschließlich öffentlichen Interessen, sodass ein etwaiger Verstoß hiergegen Rechte des Klägers nicht verletzten würde, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 2005, a. a. O., mit weiteren Nachweisen; Kammerurteile vom 11. August 2005 - 4 K 1219/05 und 4 K 642/05 -.

    § 73 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG trägt vielmehr der psychischen Sondersituation solcher Personen Rechnung, die ein besonders schweres, nachhaltig wirkendes Verfolgungsschicksal erlitten haben und denen es deshalb selbst eine Zeit danach, auch ungeachtet veränderter Verhältnisse, nicht zumutbar ist, in den früheren Verfolgerstaat zurückzukehren, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 - OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O.; Kammerurteile vom 11. August 2005 - 4 K 1219/05 und 4 K 642/05 -.

    Dieses neu eingeführte, mehrstufige Verfahren stellt eine zukunftsbezogene Regelung dar, durch welche in den Fällen ein bindender Auftrag an die Behörde erteilt wird, in denen bei Inkrafttreten der Vorschrift noch keine Aufhebungsentscheidung ergangen war; dementsprechende hat die Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen, spätestens bis zum 1. Januar 2008 zu erfolgen, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 - OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O.; Kammerurteile vom 11. August 2005 - 4 K 1219/05 und 4 K 642/05 -.

    Dies lässt den Schluss zu, dass nach dem Willen des Gesetzgebers Asylanerkennungen oder Feststellungen von Abschiebungshindernissen nach § 51 Abs. 1 AuslG, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits länger als drei Jahre unanfechtbar waren, uneingeschränkt widerrufbar bleiben sollten, vgl. Kammerurteile vom 11. August 2005 - 4 K 1219/05 und 4 K 642/05 -.

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Aachen, 18.01.2007 - 4 K 422/05
    Vielmehr ist der Begriff der Gefahr im Sinne dieser Vorschrift im Ansatz kein anderer als der im asylrechtlichen Prognosemaßstab angelegte Maßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit", wobei allerdings das Element der Konkretheit einer Gefahr für "diesen" Ausländer das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation statuiert, die außerdem landesweit gegeben sein muss, vgl. zu dem im Wesentlichen gleichlautenden § 53 Abs. 6 Ausländergesetz BVerwG, Urteile vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 627.96 - und vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, S. 324, 330.

    Auf Grund einer verfassungsgemäßen Interpretation fielen sie - wofür im vorliegenden Fall allerdings keine konkreten Anhaltspunkte ersichtlich sind - allenfalls dann unter § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn eine derart extreme Gefahrenlage vorläge, dass der Ausländer bei einer Rückkehr gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen überantwortet wäre, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, NVwZ 1996, S. 199.

  • BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92

    Anforderungen an den Entzug der Asylberechtigung - Prognosemaßstab der

    Auszug aus VG Aachen, 18.01.2007 - 4 K 422/05
    Vielmehr ist der Bestand dieser Rechtspositionen von der Fortdauer der das Asylrecht bzw. die Flüchtlingseigenschaft begründenden Umstände, insbesondere der Verfolgungsgefahr, abhängig, vgl. BVerwG, Urteile vom 1. November 2005, a. a. O., und vom 24. November 1992 - 9 C 3.92 -, Buchholz 402.25, § 73 AsylVfG 1992 Nr. 1.

    Dabei ist der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1997 - 9 C 9.96 -, a. a. O. und vom 24. November 1992 - 9 C 3.92 -, a. a. O.; offen gelassen im Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 - OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O., sodass es darauf ankommt, ob bei der zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für eine Verfolgung sprechenden Umstände größeres Gewicht besitzen und daher gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen.

  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

    Auszug aus VG Aachen, 18.01.2007 - 4 K 422/05
    Er ist vor einem Wiederaufleben der Verfolgung durch dieses frühere Regime im Irak, mithin einer gleichartigen Verfolgung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 18. Februar 1997 - 9 C 9.96 -, BVerwGE 104, 97, hinreichend sicher.

    Dabei ist der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1997 - 9 C 9.96 -, a. a. O. und vom 24. November 1992 - 9 C 3.92 -, a. a. O.; offen gelassen im Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 - OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O., sodass es darauf ankommt, ob bei der zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für eine Verfolgung sprechenden Umstände größeres Gewicht besitzen und daher gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen.

  • BVerfG, 10.08.2000 - 2 BvR 260/98

    Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen politischer Verfolgung iSv GG Art

    Auszug aus VG Aachen, 18.01.2007 - 4 K 422/05
    , vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 10. August 2000 - 2 BvR 260, 1353/98 -, NVwZ 2000, 1165, in Betracht kommen.
  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 15.02

    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Anerkennung als politischer Flüchtling;

    Auszug aus VG Aachen, 18.01.2007 - 4 K 422/05
    Sie wäre hier nämlich eingehalten, weil sie frühestens nach einer Anhörung des Klägers mit einer angemessenen Frist zur Stellungnahme begonnen hat, vgl. BVerwG, Urteile vom 1. November 2005 - 1 C 21.04- und vom 8. Mai 2003 - 1 C 15.02 -, BVerwGE 118, 174; OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O..
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus VG Aachen, 18.01.2007 - 4 K 422/05
    Für den Kläger müsste somit eine über die beachtliche Wahrscheinlichkeit hinausgehende überwiegende Wahrscheinlichkeit der oben genannten Rechtsverletzungen bestehen, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - und vom 19. November 1996 - 1 C 6.95 -, InfAuslR 1997, S. 193, 197.
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Aachen, 18.01.2007 - 4 K 422/05
    Für den Kläger müsste somit eine über die beachtliche Wahrscheinlichkeit hinausgehende überwiegende Wahrscheinlichkeit der oben genannten Rechtsverletzungen bestehen, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - und vom 19. November 1996 - 1 C 6.95 -, InfAuslR 1997, S. 193, 197.
  • BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 627.96

    Unsubstantiiertheit von Beweisanträge, die dazu dienen sollen, Behauptungen zu

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2005 - 11 A 533/05

    Direkte Anwendbarkeit der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 bis zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2005 - 21 A 4681/05
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

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